Stand 17.12.2020
Aufgrund von §54 Infektionsschutzgesetz sind folgende Hinweise zu beachten:
Bestattungen dürfen ausschließlich unter Beachtung folgender Kriterien durchgeführt werden:
- Das Requiem kann nur in der Pfarrkirche Wörth gefeiert werden mit 25 Personen.
- Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers maximal 25 Personen auf dem Friedhof.
- Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand vom 1,5 m zueinander einzuhalten.
- Es besteht Maskenpflicht.
- Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
- Erd- und Urnenbestattungen dürfen nur noch am Grab durchgeführt werden.
- Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
- Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
- Persönliche Beileidskundgebungen sind zu unterlassen.
Während der Bestattung gilt für die Friedhöfe in Wörth und Kiefenholz Betretungsverbot. Wer sich noch auf dem Friedhof aufhält, muss den Friedhofsbereich unverzüglich verlassen.