Stand 06.04.2022
Bestattungen dürfen ausschließlich unter Beachtung folgender Kriterien durchgeführt werden:
- Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
- Bitte tragen Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Mitmenschen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand vom 1,5 m zueinander einzuhalten.
- Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
- Von persönlichen Beileidsbekundungen soll Abstand genommen werden.