Die Sakramente begleiten uns durch das ganze Leben.

Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen haben, was zu tun ist wenn eine Taufe ansteht, wenn Sie heiraten wollen, wenn jemand gestorben ist…

Mit einem Klick auf dem jeweiligen Begriff bekommen Sie Tipps und Hinweise, was zu tun ist bei…

Sie haben Nachwuchs bekommen – herzlichen Glückwunsch!
In der Pfarrei Wörth gibt es keine festen Tauftermine. In der Regel finden die Taufen an einem Samstag um 14.00 Uhr statt. Nach Absprache ist auch ein Termin während einer Sonntagsmesse (Beginn 10.00 Uhr) möglich.
Besonders feierlich sind Taufen während der Osternachtfeier – sollte der geplante Tauftermin in die österliche Zeit fallen.
Die Taufe selbst kann in der Stadtpfarrkirche Wörth oder in der Filialkirche Kiefenholz stattfinden.

Vereinbaren Sie im Pfarrbüro einen Termin für die Tauffeier.
Zur Vorbereitung der Tauffeier kommt der Pfarrer zu Ihnen und wird mit Ihnen die Einzelheiten der Feier sowie Sinn und Ablauf der Taufe besprechen.

Nach altem kirchlichen Brauch gehören zum Täufling Taufpate oder -patin.
Voraussetzung für das Patenamt: Mindestens 16 Jahre alt, der katholischen Kirche angehören und die Sakramente der Taufe, Eucharistie und Firmung empfangen haben.

Für die Tauffeier selbst benötigen Sie:

  • eine Taufkerze
  • ebenfalls üblich ist ein Taufkleid, das auf Wunsch von der Pfarrei ausgeliehen werden kann

Die erfolgte Taufe wird vom Pfarrbüro mit einem Taufschein bestätigt bzw. in das Familienstammbuch eingetragen.
Vergessen Sie nicht, das Stammbuch im Pfarrbüro wieder abzuholen.

Jedes Jahr im April/Mai wird in unserer Pfarrei mit den Mädchen und Buben der dritten Grundschulklassen – sofern die jeweiligen Eltern mit ihren Kindern das wünschen – die Erstkommunion gefeiert.

Erstkommunionvorbereitung:
Die Vorbereitungen zur Erstkommunion beginnen bereits im November des Vorjahres mit dem ersten Elternabend. Wer Interesse hat, kann sich an diesem Abend bereits als Tischmutter/Tischvater zur außerschulischen Erstkommunion-Vorbereitung zur Verfügung stellen.
Im Januar treffen sich die Kinder mit ihrer Begleitperson im Pfarrheim zum gemeinsamen Basteln der Erstkommunionkerzen, die dann an Mariä Lichtmess im Pfarrheim geweiht werden.
Die Erstbeichte findet zu Jahresbeginn statt, die Zweitbeichte einige Wochen vor der Erstkommunion.
In der Fastenzeit finden regelmäßige Treffen der Tischgruppen statt. Jeweils vier bis sechs Kinder werden dabei von einer Tischmutter/einem Tischvater betreut. Die Pfarrei erstellt dazu die Vorlagen. Die Einführung der Tischmütter/Tischväter übernimmt die Pastoralreferentin.

Bei der Feier der Erstkommunion tragen die Kinder schlichte liturgische Einheitskleider, die gegen eine Gebühr von der Pfarrei ausgeliehen werden. Jedes Kind erhält ein auf seine Größe angepasstes Gewand. Die Kleider werden kurz vor der Erstkommunion ausgegeben.

Das Fest der Erstkommunion:
Die Feier der Erstkommunion findet meist an einem Sonntag im Mai statt. Der festliche Gottesdienst beginnt um 9.45 Uhr. Am Nachmittag wird um 14.15 Uhr eine gemeinsame Dankandacht gefeiert. Anschließend versammeln sich alle Kommunionkinder zu einem gemeinsamen Erinnerungsfoto.

Nach dem Fest:
In ihren Kommunionkleidern nehmen die Kinder an der Fronleichnamsprozession teil. Kommuniongeschenke mit religiösem Charakter werden während einer Schülermesse gesegnet.

Den Abschluss bildet ein gemeinsamer Ausflug der Kinder mit Begleitpersonen. Zum Dank für ihre Mitarbeit werden die Tischmütter von der Pfarrei zu einem gemeinsamen Essen eingeladen.

Abwechselnd mit der Pfarrei Wiesent findet die Firmung alle zwei Jahre in Wörth statt. Der Firmgottesdienst wird in der Stadtpfarrkirche gefeiert.
Für die Jugendlichen besteht keine Verpflichtung, an der Firmung teilzunehmen. Jeder kann sich frei dafür entscheiden. Diese Entscheidung sollte gründlich mit den Eltern besprochen sein.

Informationen für die Eltern
Im November des Vorjahres werden die Eltern zu einem Elternabend eingeladen. Hier erhalten sie die nötigen Informationen. Sämtliche Termine, die die Firmvorbereitung betreffen, werden rechtzeitig im Pfarrbrief bekanntgegeben.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Firmung:
Persönliche Anmeldung über das Pfarrbüro. Bei diesem ersten Gespräch werden die Anmeldeformulare ausgehändigt.

Für die Firmung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular.
  • Eine Taufbescheinigung oder das Familienstammbuch mit dem Taufeintrag.
  • Ein Taufzeugnis der Firmpatin/des Firmpaten.

Teilnahme an der außerschulischen Firmvorbereitung:
Die Firmvorbereitung wird von der Pastoralreferentin geleitet.
Sie beginnt im Herbst des Vorjahres und erstreckt sich bis zum Tag der Firmung. Im Rahmen eines thematischen Wochenendes in der Jugendbildungsstätte Windberg bereiten sich die Firmbewerber/-innen zudem intensiv auf die Firmung vor. Der Religionsunterricht an den Schulen ergänzt die Vorbereitung.

Teilnahme an Praktika:
Neben der außerschulischen Vorbereitung absolvieren die Firmbewerber/-innen drei Praktika, die sie sich selbst auswählen können und die ihnen Einblicke in das Leben der Pfarrgemeinde geben.

Die Firmpatin/der Firmpate:
Die Firmpatin/der Firmpate sollte eine Person sein, mit der sich der Firmling gut versteht, zum der er Vertrauen hat.
Voraussetzung für die Paten ist, dass sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, katholisch und selber gefirmt und nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Nach Möglichkeit sollten nicht Vater und Mutter des Firmlings das Patenamt übernehmen.

Die Firmung:
Kurz vor dem Firmtag besteht für die Firmlinge die Möglichkeit zur Beichte. Dabei wird ihnen auch der Firmschein ausgehändigt, der zur Teilnahme an der Firmung berechtigt. Ebenfalls kurz vor der Firmung treffen sich alle Beteiligten (Firmlinge und nach Möglichkeit die Paten) zu einer Generalprobe in der Stadtpfarrkirche.
Der Firmgottesdienst beginnt um 9.30 Uhr in der Stadtpfarrkirche. Danach sind die Mitfeiernden herzlich zum Stehempfang auf dem Kirchenvorplatz eingeladen.

Nach der Firmung:
In den ersten Wochen nach der Firmung findet ein eigener Dankgottesdienst statt.

Sie haben den Partner fürs Leben gefunden – herzlichen Glückwunsch!
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, gilt es einige Dinge zu beachten. Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung sind, dass keiner der Ehepartner durch eine katholisch geschlossene Ehe gebunden ist, wenigstens einer der Partner katholisch ist und Sie zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung bereits standesamtlich verheiratet sind.

Die kirchliche Trauung:
Nehmen Sie rechtzeitig über das Pfarrbüro Kontakt mit dem Pfarrer auf (möglichst mindestens ein Jahr vor dem geplanten Hochzeitstermin) und vereinbaren Sie den Termin für die kirchliche Trauung und das Traugespräch.
Sollten Sie nicht in einer Kirche der Pfarrei Wörth getauft sein, benötigen Sie für die Eheschließung einen Taufschein Ihres Taufpfarramtes (nicht älter als sechs Monate).
Vor der Hochzeit wird der Pfarrer mit Ihnen ein Ehevorbereitungsgespräch führen, das in einem Protokoll schriftlich festgehalten wird.

Das Ehevorbereitungsgespräch umfasst:

  • Das Eheverständnis der katholischen Kirche kommt zur Sprache.
  • Das Ehevorbereitungsprotokoll wird ausgefüllt.
  • Der Traugottesdienst, sein Aufbau und sein innerer Sinn werden besprochen bzw. erarbeitet.
  • Lieder, biblische Lesungen und Gebete können Sie gemeinsam auswählen.
  • Es ist zu überlegen, ob jemand von den Hochzeitsgästen die Lesung oder die Fürbitten übernehmen kann.
  • Persönliche Fragen können angesprochen werden.
  • Auch technische Fragen stehen an, z. B. besonderer Blumenschmuck in der Kirche, Auswahl der Musikstücke, Fotografieren im Traugottesdienst usw.
  • Bei dem Gesprächstermin sollten auch die Trauzeugen bereits feststehen.

Die katholische Kirche bietet auch verschiedene Seminare zur Ehevorbereitung an. Informationen dazu erhalten Sie im Pfarrbüro.
Für die musikalische Mitwirkung an der Hochzeitsfeier stehen Kirchenchor und Organisten der Pfarrei zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie die musikalische Gestaltung auch selbst organisieren.

Die kirchliche Trauung wird vom Pfarramt in das Familienstammbuch eingetragen. Vergessen Sie nicht, das Stammbuch im Pfarrbüro wieder abzuholen.

Auch wenn der Tod eines lieben Menschen die Angehörigen in vielen Fällen nicht unvorbereitet trifft, sind sie in ihrer Trauer oft ratlos, was nun zu tun ist.
Sollten Sie einen Pfarrer gerufen haben, wird er Ihnen im Trauerfall mit Trost und Hilfe zur Seite stehen. Trotzdem hier eine Zusammenfassung der Formalitäten, die es in einem Sterbefall zu beachten gilt.

Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden, der Tod und Todesursache feststellt. Sollte der Tod in der Nacht eingetreten sein, kann mit der Leichenschau bis zum nächsten Morgen gewartet werden (eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod vorliegen).

Möglichst bald sollten die nächsten Angehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Ihm können Sie die anfallenden Aufgaben weitgehend übertragen.

Benachrichtigen Sie persönlich oder über das Bestattungsinstitut den Pfarrer vom Sterbefall. Vom Pfarrbüro wird auch das Läuten der Totenglocke veranlasst. Der Pfarrer wird Sie außerdem über die weiteren notwendigen Schritte informieren und mit Ihnen den Termin und Ablauf der Trauerfeier besprechen (hier gilt es, den letzten, möglicherweise auch nur formlos geäußerten Willen des Verstorbenen zu beachten).

Träger des Friedhofs in Wörth ist die Stadt, in Kiefenholz die Filialgemeinde. Sollten Sie keine Grabstelle besitzen, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Verwaltung in Verbindung.

Wenn der Angehörige zu Hause verstorben ist, können Sie sich Zeit nehmen für einen
persönlichen Abschied. Nach dem Gesetz muss der Verstorbene erst innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine öffentliche Leichenhalle überführt werden. Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden und höchstens 96 Stunden nach Todeseintritt stattfinden.
Die Aussegnungsfeier kann im Haus des Verstorbenen und/oder nach seiner Überführung in die Leichenhalle stattfinden.

In der Pfarrei Wörth ist üblich, dass bis zum Begräbnis - nach Vereinbarung - in der Stadtpfarrkirche ein Rosenkranz gebetet werden kann.
Für die musikalische Mitwirkung an der Trauerfeier stehen Kirchenchor und Organisten der Pfarrei zur Verfügung.

Die Krankenkommunion ist ein Zeichen der Verbundenheit der Gemeinde mit ihren Kranken.
Schon immer hat die Kirche die Gemeinschaft mit den alten und kranken Menschen besonders gepflegt. Der Empfang der heiligen Kommunion soll ihnen Kraft und Mut geben und ihnen dabei helfen, Krankheit, Leiden oder Alter leichter zu ertragen.
Darüber hinaus bleibt eine lebendige Beziehung zu unserer Pfarrgemeinde bestehen.

Wenn Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen.
Wir möchten Sie ermutigen, das Angebot der Krankenkommunion zu nutzen. Pfarrer und Pastoralreferentin besuchen regelmäßig alle vier Wochen die Kranken, um ihnen die heilige Kommunion zu bringen.
Wenn Sie öfter oder auch an den großen Feiertagen die Krankenkommunion empfangen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung. Unsere Kommunionhelfer/innen sind gerne bereit, Ihnen die heilige Kommunion vorbeizubringen.

Wir möchten Sie ermutigen, dieses Angebot zu nutzen. Bitte nehmen Sie mit dem Pfarrbüro Kontakt auf. Alles Weitere wird dann mit Ihnen oder Ihren Angehörigen persönlich besprochen. Bitte machen Sie als Angehörige oder Nachbarn kranke Gemeindemitglieder auf dies Angebot aufmerksam.

Ist einer von euch krank, dann rufe er die Ältesten der Gemeinde, damit sie über ihn beten und ihn mit heiligem Öl salben ….

Die Krankensalbung ist eines der sieben Sakramente. Sie ist ein Kranken- und Heilsakrament und nicht, wie häufig angenommen ein „Sterbesakrament“, nicht das „Sakrament der Letzten Ölung“, wie die Krankensalbung in der Vergangenheit volkstümlich auch genannt wurde.

Die Krankensalbung will heilen und stärken.
Sie ist kein einmaliges Sakrament, sie kann – wenn es der Kranke wünscht – immer wieder empfangen werden. Auch vor einer bevorstehenden Operation ist die Krankensalbung möglich.
Die Krankensalbung ist eine liturgische und gemeinschaftliche Feier. Dabei wird der Kranke auf Stirn und Händen mit geweihtem Öl gesalbt. Wenn die Angehörigen es möchten, können Kerzen, Kreuz und evtl. Blumen im Krankenzimmer aufgestellt werden. Angehörige und Freunde können an der Feier teilnehmen.

Beim Wunsch nach einer Krankensalbung setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro oder dem Pfarrer in Verbindung.

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und wollen Ihre Entscheidung rückgängig machen?
Anders als beim Kirchenaustritt wird der Kircheneintritt über das zuständige Pfarramt vorgenommen.

Jeder, der wieder in die Kirche aufgenommen werden möchte, wird offene Türen finden.
Während die Austrittserklärung lediglich vor dem Standesamt abgegeben wird, ist zur Wiederaufnahme in die Kirche das persönliche Gespräch mit dem Seelsorger nötig. Er wird mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Wiederaufnahme formulieren. Kontaktaufnahme am besten über das Pfarrbüro.

In Deutschland ist der Austritt aus der katholischen Kirche ein Verwaltungsakt. Die Austrittwilligen geben vor dem Standesamt eine Erklärung ab, dass sie ihrer Religionsgemeinschaft nicht mehr angehören wollen. Diese wird an das zuständige Pfarramt weitergeleitet.
Diese persönliche Entscheidung wird von der Kirche ohne Urteil über die inneren Beweggründe respektiert. Die Pfarrgemeinde vor Ort wird sich kritisch hinterfragen, inwieweit sie selber Anlass für den Kirchenaustritt gegeben hat. Vielleicht lagen auch Beweggründe vor, die nicht unbedingt eine Absage an den christlichen Glauben bedeutet haben. Freilich hat christlicher Glaube seine Wurzeln in der Kirche.

Die Wiederaufnahme soll ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft sein. Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören.
Der Priester nimmt Sie im Namen der Kirche wieder auf.
(Die weiteren Verwaltungsschritte erledigt die Pfarrei, in der Sie aufgenommen werden).